DEMOKRATIE IM BENEDIKTINERKLOSTER?

 

Ein Benediktinerkloster ist keine Demokratie im modernen politischen Sinn, sondern eine geistliche Gemeinschaft, jedoch mit demokratischen Regeln im Sinne der Partizipation. Der Abt besitzt die letzte Entscheidungsbefugnis, seine Macht ist jedoch durch die Benediktsregel, die Mitwirkung der Gemeinschaft und die Wahl durch die Mönche begrenzt. 

Der bedeutsamste demokratische Aspekt im Kloster ist die Abtswahl, wie in der Benediktsregel bestimmt: Nach dem Tod oder Rücktritt des Abtes wählt die Gemeinschaft einen Nachfolger. Entscheidend sind nicht Alter oder Rang, sondern Charakter und geistliche Eignung.

Im Alltag einer Klostergemeinschaft viel wichtiger, weil häufiger, ist das Prinzip der Berufung der Brüder zum Rat. Kapitel 3 der Benediktsregel enthält einen erstaunlich modernen Gedanken: Wenn wichtige Angelegenheiten anstehen, ruft der Abt die gesamte Gemeinschaft zusammen, erklärt das Problem, und hört, bevor er entscheidet, alle Meinungen an ohne Rücksicht auf Alter oder Rang. Bemerkenswert ist Benedikts Begründung: "Der Herr offenbart oft einem Jüngeren, was das Bessere ist". 

Nicht jede Entscheidung betrifft alle. Für weniger wichtige Fragen genügt nach Benedikt die Beratung der Älteren. Im sog. Seniorat sitzen heutzutage nicht nur Ältere, sondern einige frei gewählte Mitbrüder - in St. Ottilien sind es acht. Die Wahl erfolgt alle drei Jahre. Die wichtigsten Amtsträger - abgesehen vom Abt - sind zusätzliche reguläre Mitglieder des Seniorates: der Prior als Stellvertreter des Abtes und der Cellerar als Wirtschaftsleiter des Klosters. 

Prior und Cellerar sowie die anderen Amtsträger, die sog. Offizialen, z.B. der Novizenmeister, werden vom Abt ernannt, der jedoch auch hier vorher den Rat der ganzen Gemeinschaft einholen soll. Im Falle des Priors geschieht dies durch eine Vorschlagswahl, dessen Ergebnis nur dem Abt bekannt wird, damit dieser frei entscheiden kann, muss doch sein Stellvertreter auch gut mit ihm zusammenarbeiten können.

Heutzutage regeln sog. Statuten oder Konstitutionen alle Details von Entscheidungsprozessen im Kloster. In der weitweiten Kongregation der Missionsbenediktiner von St. Ottilien ist dies das von der Vatikanischen Ordenskongregation in Kraft gesetzte Proper Law. Zusätzlich regeln Consuetudines (wörtlich "Gewohnheiten"), für jede Abtei die hausüblichen Vorgehensweisen.   

Je nach Gewichtigkeit der Fragen kann eine Entscheidung nur vom Abt alleine oder auch nur vom Offizialen getroffen werden. Für wichtigere Themen braucht der Abt die Zustimmung des Seniorates, für Fragen, die die ganze Gemeinschaft betreffen, das Votum des Kapitels, welches alle Mönche umfasst, die sich für immer ans Kloster gebunden haben. 
Für Anschaffungen beispielsweise oder Investitionen gibt es in jedem Kloster festgelegte finanzielle Grenzen, ab denen die nächsthöhere Instanz gefragt werden muss. 

Die Aufnahme neuer Mitglieder gehört neben der Wahl des Abtes zu den folgenreichsten Entscheidungen für eine Gemeinschaft, sodass diese immer an die mehrheitliche Zustimmung des Kapitels gebunden ist.

Trotz dieser Beteiligungsformen ist die klösterliche Demokratie eingeschränkt: Die letzte Entscheidung liegt im Allgemeinen beim Abt, der in allen Fällen zumindest ein Vetorecht hat. Für die Entstehungszeit der Regula Benedicti (Benediktsregel) in der spätrömischen Antike jedoch sind die demokratischen Elemente bemerkenswert.